Rißwerke
Betriebe unter Bergaufsicht haben Risswerke von einem Markscheider anfertigen und nachtragen zu lassen.
Ausfertigung, Form, Inhalt und Nachtragungsfristen der Risswerke werden durch Verordnungen (Markscheider-Berg-Verordnung MarkschBergV) vorgegeben.
Wir führen Risswerke für Quarzsandtagebaue, Solebetriebe und Bohrplätze von Tiefbohrunternehmen.
Die so erfassten Daten dienen neben diesen Risswerken den Betrieben für die Planung der Betriebsabläufe, Planungen und Dokumentationen. Aus Aufmaßen von Halden, Böschungen und anderen Abbauständen können Berechnungen zu Lagerstättenvorräten, Abbaumengen und andere betriebliche Kennzahlen ermittelt werden.